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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Getonboard Karsten Rottenbach

§ 1 Allgemeines
  1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen, Lieferungen und sonstige Leistungen der Getonboard Karsten Rottenbach. Dies gilt auch dann, wenn entgegenstehende AGB der Kunden der Getonboard Karsten Rottenbach bestehen sollten.
  2. Individualabreden gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
  1. Die Getonboard Karsten Rottenbach führt Flugstunden auf einem nahezu maßstabsgetreuen Nachbau des Airbus A320 durch. Dabei können je nach Leistungsumfang, Flüge nach Flugplan, Rundflüge, Starts und Landungen an verschiedenen Flugplätzen, Trainingsprogramme, Notfallübungen, Seminare und Präsentationen durchgeführt werden.
  2. Vertragsgegenstand sind Erlebnisflüge, Pilotentraining und/ oder Firmenveranstaltungen. Diese können wie folgt gebucht werden:
    i. Erlebnisflug gem. Anlage 2
    ii. Pilotentraining gem. Anlage 3
    iii. Firmenveranstaltungen gem. Anlage 4
§ 3 Preise und Zahlungen

Preise und Zahlungen erfolgen nach der jeweils gültigen Preisliste gem. Anlage 5. Diese wird u.a. auf der Homepage der Getonboard Karsten Rottenbach veröffentlicht. Aus dieser Preisliste ergeben sich Rabatte auf Anfrage.

§ 4 Zustandekommen des Vertrags
  1. Verträge zwischen Kunden und Getonboard Karsten Rottenbach kommen dadurch zustande, dass der Kunde ein Angebot an die Getonboard Karsten Rottenbach abgibt, das diese annehmen oder ablehnen kann.
  2. Mit der Annahme des Vertrags ist Getonboard Karsten Rottenbach zur Leistung und der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
  3. Nach Ihrer Buchungsanfrage, entweder per E-Mail, über die Rottenbach-Website oder telefonisch, wird zwischen dem Kunden und Getonboard Karsten Rottenbach ein persönliches Telefonat geführt. Hierbei werden die Einzelheiten des Vertragsgegenstands festgelegt. Es werden nur diejenigen Leistungen erbracht, die per E-Mail oder schriftlich vereinbart wurden.
  4. Direkt vor Beginn der jeweiligen Dienstleistung findet dann noch ein Briefing (Vorbesprechung) statt. Hierbei werden allgemeine Grundsätze, Streckenführung und/ oder Einzelheiten hinsichtlich der im Simulator zu fliegenden Strecke und/ oder gegebenenfalls Luftfahrt/ Steuerung eines Verkehrsflugzeuges, vermittelt. Davon ausgenommen sind Seminare, Präsentationen und Vorträge.
  5. In der Regel sind zwei Piloten, d.h. ein Instruktor der Getonboard Karsten Rottenbach und der jeweilige Kunde, an einem Flug beteiligt. Hiervon können Ausnahmen gemacht werden.
§ 5 Rücktritt

Wird ein vereinbarter Termin abgesagt oder nicht eingehalten, bleibt der Vergütungsanspruch der Getonboard Karsten Rottenbach abzüglich ersparter Aufwendungen erhalten, sofern nicht ein Ersatzkunde gefunden werden kann. Getonboard Karsten Rottenbach ist nicht verpflichtet, bei einer Absage besondere Anstrengungen zur Findung eines Ersatzkunden zu unternehmen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
  1. Der Kunde darf nur im Beisein der Getonboard Karsten Rottenbach oder eines ihrer Vertreter den Flugsimulator der Getonboard Karsten Rottenbach betreten, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Der Kunde hat Angaben zu seiner Flugerfahrung wahrheitsgemäß zu beantworten. Sollten durch wahrheitswidrige Angaben Schäden entstehen und/ oder der Genuss der Dienstleistung eingeschränkt sein oder werden, so haftet der Kunde hierfür.
§ 7 Haftung
  1. Der Kunde haftet persönlich für selbst verschuldete Schäden aller Art.
  2. In allen Fällen, in denen die Getonboard Karsten Rottenbach abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet sie nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Bei Schäden die sich aus schuldhafter Verletzung der Leistungspflicht nach § 7, 8, 9, 11 und 12 dieser AGB ergeben, besteht eine Haftungsverpflichtung seitens der Getonboard Karsten Rottenbach maximal bis zur Höhe des Ticketpreises/der Vorauszahlung.
  3. Treten unvorhersehbare technische Funktions- und/oder Leistungseinschränkungen auf, so wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert. Die Getonboard Karsten Rottenbach kann in diesem Fall entweder unter Rückzahlung eines etwaig bezahlten Vorschusses vom Vertrag zurücktreten oder aber dem Kunden mitteilen, dass die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden wird. In letzterem Fall ist die Getonboard Karsten Rottenbach nicht zur Rückerstattung oder Reduzierung des Preises/der Vorauszahlung verpflichtet.
  4. Funktionsstörungen und/oder Leistungseinschränkungen des Flugsimulators während der Flugzeit müssen vom Kunden unverzüglich der Getonboard Karsten Rottenbach angezeigt werden. Je nach Art der Störung/ Einschränkung und Zeitpunkt des Auftretens erhält der Kunde nach Wahl der Getonboard Karsten Rottenbach eine volle oder teilweise Erstattung des gezahlten Vorschusses oder aber ein Angebot für einen Alternativtermin innerhalb der nächsten 6 Wochen. Bei verspäteter Mängelanzeige erlöschen die v.g. Ansprüche.
  5. Die Getonboard Karsten Rottenbach haftet nicht für etwaige Folgekosten, die dem Kunden, z.B. durch An-, Abreise und/oder Hotelübernachtung entstehen.
§ 8 Urheber- und Kennzeichenrecht
  1. Das vorliegende und zur Verfügung gestellte Material ist durch die Getonboard Karsten Rottenbach urheberrechtlich geschützt.
  2. Die Getonboard Karsten Rottenbach ist bestrebt bei allem veröffentlichten Material die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Texte, Grafiken, Audio- und/oder Videodateien zu beachten, auf lizenzfreie Bilder, Texte, Grafiken, Audio- und/oder Videodateien zurückzugreifen oder diese selbst zu erstellen.
  3. Jegliches innerhalb des Internetangebotes verwendetes, erwähntes und gegebenenfalls durch Dritte geschütztes Material, eingeschlossen Marken- und Warenzeichen, unterliegt uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht davon auszugehen, dass Material und Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
  4. Die Urheberrechte für veröffentlichtes Material, soweit es sich dabei um von der Getonboard Karsten Rottenbach selbst erstelltes handelt, bleiben allein bei der Getonboard Karsten Rottenbach. Alles von der Getonboard Karsten Rottenbach veröffentlichtes Material ist ausschließlich für private, nicht gewerbliche Zwecke und zur persönlichen Unterhaltung, der Information, Bildung und als Kommunikationsforum zu gebrauchen. Jedem Benutzer dieses Materials oder dieser Website ist es gestattet dies ausschließlich für den privaten, nicht gewerblichen Gebrauch zu nutzen oder herunter zu laden, soweit er alle urheberrechtlichen und sonstige Hinweise in Bezug auf das Material beachtet und einhält. Dem Kunden/Benutzer der Website ist es strengstens untersagt Inhalte dieses Materials oder dieser Website, einschließlich Bilder, Texte, Grafiken, Audio- und/ oder Videodateien, ohne schriftliche Genehmigung der Getonboard Karsten Rottenbach für öffentliche oder gewerbliche Zwecke in und mittels anderen elektronischen oder gedruckten Medien zu vertreiben, zu vervielfältigen, zu verändern, zu übertragen, wieder zu verwenden, neu bereit zu stellen oder zu nutzen.
§ 9 Datenschutz
  1. Benutzerdaten werden ausschließlich zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung genutzt.
  2. Nach § 33 des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weist die Getonboard Karsten Rottenbach darauf hin, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten mittels EDV-Anlage gemäß § 28 BDSG verarbeitet und gespeichert werden.
  3. Die Rottenbach verpflichtet sich dazu sich nach den Bestimmungen des BDSG und Telemediengesetzes (TMG) zu richten und diese Daten vertraulich zu behandeln, sie nicht an Dritte weiterzugeben, sofern der Kunde/ Benutzer der Website nicht gegen § 17, Absatz (11) dieser AGB verstößt, und sie höchstens für innerbetriebliche Zwecke zu Informationen, Werbung und Marketing zu verwenden.
§ 10 Schlussbestimmungen
  1. Sämtliche Ă„nderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Parteien ist, soweit rechtlich nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, München.
  3. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrags unberührt.
Anlage 2 - Erlebnisflug
  1. Schnupperflug, 1 Person, Gesamtdauer 30 Minuten.
  2. Erlebnisflug Einsteiger, 1 Person, Gesamtdauer 1.5 Stunden.
  3. Erlebnisflug Einsteiger, 2 Personen, Gesamtdauer 1.5 Stunden.
  4. Erlebnisflug Vielflieger, 1 Person, Gesamtdauer 2 Stunden.
  5. Erlebnisflug Vielflieger, 2 Personen, Gesamtdauer 2 Stunden
  6. Rundum Erlebnispaket, bestehend aus 1x Erlebnisflug Einsteiger und 2x Erlebnisflug Vielflieger, 1 Person, Gesamtdauer 5.5 Stunden.
  7. Rundum Erlebnispaket, bestehend aus 1x Erlebnisflug Einsteiger und 2x Erlebnisflug Vielflieger, 2 Personen, Gesamtdauer 5.5 Stunden.
Anlage 3 - Pilotentraining
  1. Screening Vorbereitung, 1 Person, Gesamtdauer 2.5 Stunden.
  2. Screening Vorbereitung, 2 Personen, Gesamtdauer 5 Stunden.
  3. Refresher, bestehend aus 3 Trainingseinheiten, 1 Teilnehmer, Gesamtdauer 7.5 Stunden.
  4. Refresher, bestehend aus 3 Trainingseinheiten, 2 Teilnehmer, Gesamtdauer 15 Stunden.
Anlage 4 - Firmenveranstaltungen
  1. Vierteltagesveranstaltung, max. 3 Stunden.
  2. Halbtagesveranstaltung, max. 6 Stunden.
  3. Ganztagesveranstaltung, max. 12 Stunden.
  4. Großveranstaltung, ab 50 Personen.
  5. Veranstaltung mobil
Anlage 5 - Preisliste
  1. Schnupperflug, EUR 79.
  2. Erlebnisflug Einsteiger, 1 Person, EUR 179.
  3. Erlebnisflug Einsteiger, 2 Personen, EUR 99 pro Person.
  4. Erlebnisflug Vielflieger, 1 Person, EUR 259.
  5. Erlebnisflug Vielflieger, 2 Personen, EUR 139 pro Person.
  6. Rundum Erlebnispaket, 1 Person, EUR 649.
  7. Rundum Erlebnispaket, 2 Personen, EUR 339 pro Person.
  8. Screening Vorbereitung, 1 Person, EUR 349.
  9. Screening Vorbereitung, 2 Personen, EUR 299 pro Person.
  10. Refresher, 1 Person, EUR 949.
  11. Refresher, 2 Personen, EUR 799 pro Person.
  12. Vierteltagesveranstaltung, nach Vereinbarung.
  13. Halbtagesveranstaltung, nach Vereinbarung.
  14. Ganztagesveranstaltung, nach Vereinbarung.
  15. Großveranstaltung, nach Vereinbarung.
  16. Veranstaltung mobil, nach Vereinbarung.
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